Freitag, 4. November 2011

Impressum bei Facebook & Co.

Unser Ansatz für Fachhandels-Lösungen lautet eigentlich immer, den Aufwand für Pflege und Aktualisierung durch zentrale Verwaltungsbereiche und gute Datenbankstrukturen zu realisieren. Wenn wir also z.B. die Facebook-Seite für einen Händler erstellen, haben wir bisher einen Link im Bereich "Info" integriert, der dann auf die zentrale Impressums-Seite innerhalb der Händler-Homepage verweist. Nach bisheriger Rechtssprechung war das auch zulässig, weil dadurch das Impressum durch maximal 2 Mausklicks erreicht werden konnte. Einziges Problem könnte hierbei sein, dass die Daten nicht mehr verfügbar waren, wenn wir z.B. Serverarbeiten durchgeführt haben. Dieses Problem lassen wir aber hier mal unberücksichtigt.

Jetzt sorgt ein neues Urteil zu den Impressums-Angaben bei Facebook mal wieder für Irritationen:
LG Aschaffenburg, Schlussurteil vom 19.08.2011 - 2 HK O 54/11: 
Fazit: Bei Facebook herrscht für gewerbliche Einträge Impressumspflicht. Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Die Verlinkung auf das Impressum der eigenen Website reicht nicht aus.

Eine Verlinkung aus dem "Info" Bereich bei Facebook zu der Impressums-Seite des Händlers reicht also wohl nicht aus. Stattdessen müssen die Impressums-Angaben bei Facebook integriert werden.

Aber wo? Im Verwaltungsbereich für die Info-Seite finden sich diesbezüglich keine Datenfelder. Solange aber keine Möglichkeit besteht, dass in Facebookprofilen auch sämtliche Angaben nach § 5 TMG untergebracht werden können, kann ja eigentlich eine Verlinkung der einzige Weg sein, der Impressumspflicht überhaupt nachzukommen.
Offensichtlich stört sich das Gericht aber schon an der Tatsache, dass diese Daten überhaupt auf der Info-Seite integriert werden, obwohl sich hierfür vielmehr die Bezeichnungen "Kontakt" oder "Impressum" eingebürgert haben.

Und die Lösung des Problems?
Wir haben dann einen vermeintlich ganz schlauen Weg gewählt: Für einen Händler haben wir eine FBML Seite in Facebook mit dem Namen "Impressum" angelegt und innerhalb dieser Seite dann eine Verlinkung zu seiner Impressums-Seite integriert. Direkt aus dem Menü heraus zu verlinken ist  technisch derzeit nicht möglich.
Scheinbar also alles gut, denn grundsätzlich wird in dem Urteil die Verlinkung als Möglichkeit genannt:
"Hier wird aber die Meinung vertreten, dass keine Notwendigkeit besteht, dass sich das Impressum unter der gleichen Domäne befindet, wie das angebotene Telemedium. Es sei auch zulässig, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken, (vgl. Micklitz/Schirmbacher, Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage 2011, Randnr. 28 a zu § 5 Telemediengesetz).”
Und weil wir ja jetzt den zusätzlichen Menüpunkt "Impressum" verwenden, darf davon ausgegangen werden, dass das halbwegs rechtssicher ist. Außerdem ist eine zentrale Verwaltungsmöglichkeit über die Homepage des Händlers gegeben usw.

Also alles gut?
Und dann hat sich unser Rechtsanwalt das mal angeschaut und machte mich darauf aufmerksam, dass in der mobilen Version von Facebook dieser Impressums-Link überhaupt nicht zu sehen ist. Und damit ist unsere tolle Lösung also auch abmahnfähig.

Mein Fazit
Mal unabhängig von Sinn oder Unsinn des Urteils, gibt es aus meiner Sicht derzeit keine technische Möglichkeit, der Impressums-Pflicht auf Facebook rechtssicher nachzukommen. Unser Anwalt sieht das offensichtlich genauso und geht im Moment davon aus, dass irgendein OLG das Urteil wieder einkassieren wird, weil völlig praxisfremd. Bis dahin sollte man durchaus mit Abmahnungen rechnen und dann überlegen, ob man sich selbst durch die Rechtsinstanzen streiten will oder das anderen überlässt;)

Mögliche Lösungen
Aus meiner Sicht wäre hier ziemlich klar Facebook in der Pflicht, eine rechtssichere Lösung für den europäischen Markt anzubieten.
Dies könnte z.B.eine Lösung in Form von speziellen Datenfeldern für gewerbliche Auftritte sein. Wenn dann zusätzlich noch die Möglichkeit angeboten würde, eine automatisierte Schnittstelle z.B. über Webservices zu nutzen, wäre das perfekt. Denn dann müssten unsere Kunden ihre Daten wirklich nur an einer Stelle pflegen. Und weil davon auszugehen ist, das in Zukunft neben Facebook noch viele andere Plattformen auftauchen werden (Google+, Youtube usw.), bei denen Fachhändler präsent sein sollten, wäre hier eine standardisierte Lösung sicherlich zweckmäßig.

Die Business-Idee:
Je mehr ich darüber nachdenke, umso interessanter erscheint mir für die Zukunft ein neues Geschäftsmodell: Eine zentrale Datenbank, die für Firmen nicht nur die Adressen und Impressums-Daten speichert und auf einer zentralen Plattform publiziert sondern zeitgleich über zig Schnittstellen alle wesentlichen Social-Media Plattformen, Portale usw. mit rechtlich sicheren Daten versorgt. Ziel muss sein, die Geschäftsdaten nur noch einmal zentral zu pflegen.
Oder gibt es das schon?
Vermutlich nicht, denn ich glaube nicht, dass es einem Unternehmen möglich ist, mit der Aussage "rechtssicher" Dienstleistungen anzubieten. Dieses Urteil hat das mal wieder vorbildlich gezeigt: Man braucht nur einen Richter, der die eigenen Urteile möglichst niemals auf Umsetzbarkeit prüft.